nationaler Führerschein
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorwort
- 2 Gültigkeit des nationalen Führerscheines
- 3 EU-Staaten
- 4 EWR-Staaten
- 5 EFTA-Staaten
- 6 EU-Beitrittskandidaten
- 7 in diesen EU-Staaten wird der internationale Führerschein empfohlen
- 8 Gültigkeit CH-, EU- und EWR-Führerscheine ausserhalb Europas
- 9 wichtig
- 10 wichtige Beiträge zum Thema Führerscheine
- 11 weitere interessante Beiträge
Vorwort
Grundsätzlich ist ein nationaler Führerschein mal nur in dem Land gültig, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Je nach dem kann dieser nationale Führerschein von einem anderen Land anerkannt oder akzeptiert werden.
Ob das bei Deinem Führerschein und Deinem Urlaubsort der Fall ist, erfährst Du bei der betreffenden Botschaft oder dem ‚Verkehrsministerium‘ des betreffenden Landes.
So ist zum Beispiel der Schweizer Führerschein auch auf den Philippinen gültig (90 Tage).
Jedes Land kann aber eigene Gesetze haben und trotz eines gemeinsamen Abkommens darauf bestehen, dass ein Internationaler Führerschein mitgeführt wird.
Innerhalb der CH, EU, EWR und EFTA sind die nationalen Führerscheine (im Kreditkartenformat) anerkannt.
Ebenso in Australien, Kanada, Neuseeland und Südafrika.
(In Australien und Neuseeland wird eine englische Übersetzung verlangt)
Für Reisen im EU-Raum und der Schweiz brauchst Du somit keinen internationalen Führerschein.
Fahrerlaubnis
Mit dem Erhalt des Führerscheins bekommen wir in der Regel auch die Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis kann aber auch entzogen werden – der sogenannte Führerscheinentzug.
Effektiv wird uns aber die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Führerschein wird nur zur Sicherheit eingezogen.
Auch wenn wir, während eines ‚Führerscheinentzuges‘, den Führerschein noch physisch besitzen sollten, gilt trotzdem, dass wir nicht fahren dürfen.
Der physische Besitz eines Führerscheines sagt also nicht zwingend etwas darüber aus, ob wir eine Fahrerlaubnis haben oder nicht.
Das ist wichtig, um zu verstehen, was es mit dem Internationalen Führerschein auf sich hat.
Gültigkeit des nationalen Führerscheines
In welchen Ländern ist Dein nationaler Führerschein gültig?
Zum Glück nicht nur im eigenen Land. 🙂
Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der EFTA müssen untereinander alle bisher geltende Führerscheine anerkennen.
Alle gültigen nationale Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, reichen somit zum Lenken eines Fahrzeuges aus.
Vorausgesetzt natürlich, man hat die entsprechende Kategorie auch im Führerschein eingetragen. 😉
EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG
EU-Staaten:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
EWR-Staaten:
- Grossbritannien
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
EFTA-Staaten:
- Schweiz
EU-Beitrittskandidaten
Ein CH- oder EU-Führerschein sollte auch in den folgenden EU-Beitrittskandidaten anerkannt werden:
- Bosnien und Herzegowina
- Serbien
- Türkei
Zur Sicherheit ist aber empfohlen bei der betreffenden Botschaft oder Verkehrsministerium nachzufragen.
internationaler Führerschein empfohlen:
- Albanien
- Moldawien
- Russland
- Ukraine
- Weißrussland
Gültigkeit ausserhalb von Europa
Nationale FührerscheineCH- und EU-, so wie EWR-Staaten können auch in Länder ausserhalb Europas eine Gültigkeit haben.
In diesen Ländern ist ein nationaler Führerschein ausreichend:
- Australien
- Kanada
- Neuseeland
- Philippinen
- Saudi-Arabien
- Südafrika
Das Mitführen eines internationalen Führerscheines ist nicht zwingend erforderlich.
In Australien und Neuseeland ist ein Führerschein in englischer Sprache erforderlich.
Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins reicht aber aus.
wichtig
*** Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben ***
Diese Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengetragen.
Trotzdem können einzelne Angaben nicht richtig sein oder die Gesetzeslage in einem Land hat sich verändert.
Für die korrekte Angabe welches Abkommen im Zielland noch gültig ist, wende Dich am besten direkt an die Botschaft des betreffenden Landes.
weitere wichtige Beiträge zum Thema Führerscheine
- Führerscheine
- Internationaler Führerschein
- Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 (Paris)
- Internationales Abkommen über den Strassenverkehr von 1949 (Genf)
- Internationales Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 (Wien)

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