internationaler Führerschein
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorwort
- 2 was ist ein Internationaler Führerschein?
- 3 wo benötigst Du einen Internationalen Führerschein?
- 4 warum Du mit grösster Wahrscheinlichkeit, unerlaubt, ein Fahrzeug lenkst!
- 5 unterschiedliche internationale Abkommen
- 5.1 Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926
- 5.2 Abkommen über den Strassenverkehr von 1949
- 5.3 Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968
- 5.4 Dein nationaler Führerschein
- 5.5 wichtig Anmerkung des BMVI
- 6 Länder mit eigenen Bestimmungen
- 7 Probleme durch verschiedenen Abkommen
- 7.1 Kulanz
- 7.2 Nationaler Führerschein mit Übersetzung
- 7.3 persönliche Bemerkung
- 8 Falsche oder ungenügende Informationen
- 9 Rechtliche Konsequenzen
- 10 ein nicht anerkannter Führerschein
- 10.1 Beispiel Thailand
- 10.2 Beispiel USA
- 11 Fahren ohne je einen Führerschein gemacht zu haben
- 12 diese internationalen Führerscheine werden ausgestellt
- 12.1 Schweiz
- 12.2 Deutschland
- 12.3 Liechtenstein
- 12.4 Luxemburg
- 12.5 Österreich
- 13 Stellungnahme der Länder
- 13.1 Schweiz
- 13.2 Deutschland
- 13.3 Liechtenstein
- 13.4 Luxemburg
- 13.5 Österreich
- 14 wichtig
- 15 weitere interessante Beiträge
Vorwort
Irgendwann mal hast Du, in dem Land in dem Du lebst und angemeldet bist, die Fahrschule besucht und die Fahrprüfung bestanden.
Danach hast Du einen Führerschein über die betreffende Fahrzeugkategorie erhalten.
Mit dem Führerschein bekommst Du in der Regel auch die Fahrerlaubnis in dem Land, welches den Führerschein ausgestellt hat.
Ich sage in der Regel, da die Fahrerlaubnis auch entzogen werden kann. 😉
Das Land, welches Deinen Führerschein ausstellt, kann Dir aber nur eine Fahrerlaubnis für das eigene Land erteilen.
Kein Land kann Dir eine Bewilligungen für ein anderes Land geben.
Den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis erkläre ich in meinem Beitrag Führerscheine ausführlicher.
Damit Du mit Deinem Führerschein auch in einem anderen Land eine Fahrerlaubnis bekommst, müssen die zwei betreffende Länder ein gemeinsames Abkommen geschlossen haben.
Das kann einerseits ein direktes Abkommen zwischen den beiden Ländern sein – oder wie es häufiger der Fall ist, die Länder haben ein zwischenstaatliches Abkommen geschlossen.
Das sind die Abkommen, welche wir Umgangssprachlich als Internationaler Führerschein bezeichnen.
Selbstverständlich kann ein Land auch einfach so den Führerschein eines anderen Landes akzeptieren.
Ob das im Einzelfall so ist, erfährst Du bei der Botschaft des betreffenden Landes oder bei dem ‚Verkehrsministerium‘ des betreffenden Landes.
was ist ein Internationaler Führerschein?
Dein Führerschein ist ’nur‘ eine Bestätigung, dass Du die Fahrprüfung bestanden hast und fähig bist ein Fahrzeug zu lenken.
Zusammen mit diesem Führerschein bekommst Du die Fahrerlaubnis in dem Land, welches den Führerschein ausgestellt hat – die Fahrerlaubnis kann aber eben auch entzogen werden. 😉
So lange das Land, welches den Führerschein ausstellt, Dir die Fahrerlaubnis nicht entzieht, darfst Du in dem betreffenden Land fahren.
Aber – Du hast in erster Linie nur eine Fahrerlaubnis in dem Land, in welchem Dein Führerschein ausgestellt wurde.
Damit Du auch die Fahrerlaubnis in einem anderen Land bekommst, muss das betreffende Land entweder den nationalen Führerschein anerkennen oder eben ein zwischenstaatliches Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
Diese zwischenstaatlichen Abkommen regeln den Strassenverkehr als Ganzes, also auch die Zulassungsvoraussetzungen von Fahrzeugen, so wie Verkehrsregeln und -zeichen.
Ein Teil dieser Abkommen betrifft jeweils auch die Führerscheine und die Fahrerlaubnis – den sogenannten Internationalen Führerschein.
wo benötigst Du einen Internationalen Führerschein?
Wenn Du ausserhalb der Schweiz und/oder EU ein Fahrzeug lenkst, dann benötigst Du dafür in der Regel einen internationalen Führerschein.
Doch Vorsicht – es gibt drei unterschiedliche Abkommen welche den Internationalen Führerschein betreffen – und nicht jedes dieser drei Abkommen wurden von allen Ländern anerkannt und ratifiziert.
Wichtig zu wissen ist auch, dass ein internationaler Führerschein ist nicht nur eine blosse Übersetzung des nationalen Führerschein in mehrere Sprachen ist.
Zwei der drei Internationalen Führerscheine sind auch gültig ohne dass ein nationaler Führerschein mitgeführt wird.
Nur beim Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 muss der nationale Führerschein mitgeführt werden.
Abweichende Regelungen einzelner Länder sind ausdrücklich vorbehalten!
warum Du mit grösster Wahrscheinlichkeit, unerlaubt, ein Fahrzeug lenkst!
Damit ein Internationaler Führerschein eine Gültigkeit bekommt und Du damit eine Fahrerlaubnis hast, müssen die beiden Länder das selbe Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
Also das Land, welches Deinen Internationalen Führerschein ausstellt und das Land, in welchem Du ein Fahrzeug lenken willst.
Im internationalen Führerschein werden auch nur die Fahrzeugkategorien eingetragen, die in Deinem nationalen Führerschein eingetragen sind.
Wie bei allen Dingen gibt es auch bei den internationalen Führerscheinen keine weltweit einheitliche Regelung und damit beginnt das Problem.
Grundsätzlich solltest Du wissen, dass es drei verschiedene Internationale Führerscheine gibt.
Wie immer, auch das mit Ausnahmen.
Es ist auch nicht so, dass alle Länder einen internationalen Führerschein ratifiziert haben.
Es gibt eben auch Länder die nur einen Führerschein des eigenen Landes anerkennen.
Daneben gibt es auch Länder, die einen nationalen Führerschein eines anderen Landes anerkennen, wie es zum Beispiel in der EU und auch in der Schweiz der Fall ist.
Selbst wenn Du in bester Absicht, beim zuständigen Strassenverkehrsamt eine Internationalen Führerschein holst, heisst das noch lange nicht, dass dieser, in dem Land in welchem Du ein Fahrzeug lenken willst, gültig ist!
Im Folgenden werde ich Dir die drei unterschiedlichen Abkommen, welche den Internationalen Führerschein betreffen vorstellen.
unterschiedliche internationalen Abkommen

Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926
Auch das Pariser Abkommen genannt.
Das erste zwischenstaatliche Abkommen vom 24. April 1926 hat noch in einigen Ländern Gültigkeit und wird auch noch in einigen Länder ausgestellt.
So zum Beispiel in:
- Deutschland
- Liechtenstein
- Österreich
Die Schweiz hat dieses Abkommen unterzeichnet und auch ratifiziert.
Dennoch stellt die Schweiz keine Internationalen Führerscheine nach diesem Abkommen aus.
Warum auch immer.
Das Spezielle am internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 ist, dass nur drei Fahrzeugkategorien eingetragen werden können und er nur eine Gültigkeit von einem Jahr hat.
- In diesem Beitrag erfährst Du, welche Länder das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 (Paris) unterzeichnet und ratifiziert haben
- Schweizer Bundesrat über das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926

Internationales Abkommen über den Strassenverkehr von 1949
Auch das Genfer Abkommen genannt.
Ratifiziert wurde dieser überwiegend von amerikanischen Nationen, sowie afrikanische und asiatische Staaten.
Man kann sagen, dass bis auf wenige Staaten, alle Länder diesen ‚internationalen Führerschein‘ ratifiziert haben oder zumindest anerkennen.
Blöd für uns ist dabei, dass es meist die Länder Europas diesen ‚Internationalen Führerschein‘ nicht unterschieben und ratifiziert haben.
Dieses Abkommen wurde von der Schweiz wohl unterschrieben aber nicht ratifiziert.
Allerdings anerkennt die Schweiz diesen internationalen Führerschein.
Österreich hingegen kann auch internationale Führerscheine nach diesem Abkommen ausstellen.
Dieser Führerschein ist auch gültig, wenn kein nationaler Führerschein mitgeführt wird:
- In meinem Beitrag über das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 (Genf) erfährst Du, welche Länder dieses Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
- Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes (Österreich) Abkommen über den Strassenverkehr von 1949 (PDF)
- CONVENTIN ON ROAD TRAFFIC Geneva, 19. September 1949 (PDF)
- Protokoll der Vereinten Nationen
Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (12. August 1949) Genf (PDF)

Internationales Übereinkommen über den Strassenverkehr
von 1968
Auch das Wiener Abkommen genannt.
Ratifiziert wurde dieses Übereinkommen von vielen Ländern Europas, sowie Russland, Brasilien, Iran und den Philippinen und einigen wenigen weiteren Ländern.
Das ist der internationale Führerschein, den Du in der Schweiz und in Luxemburg bekommst.
Deutschland, Liechtenstein und Österreich können auch internationale Führerscheine nach diesem Abkommen ausstellen.
Dieser Führerschein ist aber so gut wie in keinem Land, ausserhalb Europas gültig!!!
Das Spezielle an diesem internationalen Führerschein ist, dass er nur zusammen mit einem nationalen Führerschein Gültigkeit bekommt.
Damit soll wohl verhindert werden, dass jemand der in seinem Heimatland einen Führerscheinentzug hat, in einem anderen Land ein Fahrzeug lenken kann.
- In meinem Beitrag über das Internationale Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 (Wien) erfährst Du, welche Länder dieses Abkommen unterschrieben und auch ratifiziert haben
- Schweizer Bundesrat über das Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968
Dein nationaler Führerschein
Grundsätzlich ist ein nationaler Führerschein mal nur in dem Land gültig, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Je nach dem kann dieser nationale Führerschein von einem anderen Land anerkannt oder akzeptiert werden.
Ob das bei Deinem Führerschein und Deinem Urlaubsort der Fall ist, erfährst Du bei der betreffenden Botschaft oder dem ‚Verkehrsministerium‘ des betreffenden Landes.
wichtig Anmerkung des BMVI
BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
„Es hilft also nicht, nur die rechtlichen Grundlagen zu betrachten.
Es ist ebenso bekannt, dass Staaten Fahrerlaubnisse deutscher Bürger nicht anerkennen, obwohl beide Staaten dasselbe Abkommen ratifiziert haben.
Eine allgemein gültige Auskunft kann seitens des BMVI daher nicht gegeben werden“
Länder mit eigenen Bestimmungen
Daneben gibt noch ein paar wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein anerkennen und akzeptieren.
Diese Länder anerkennen und akzeptieren ausschliesslich einheimische Landesdokumente.
Teilweise sind diese dort aber leicht erhältlich oder man ist auf einen einheimischen Fahrer angewiesen.
Probleme durch die verschiedenen Abkommen
Du siehst, es gibt drei Gruppen von Staaten die einen unterschiedlichen ‚internationalen Führerschein‘ ratifiziert haben, das heisst ausgeben und akzeptieren.
Aber eben nicht den jeweils anderen ‚internationalen Führerschein‘ der anderen Gruppe.
Für einen Bürger der Schweiz oder der Bundesrepublik Deutschland, sowie Liechtenstein und Luxemburg, ist es zum Beispiel nicht möglich einen ‚internationalen Führerschein‘ zu bekommen, der in den USA oder nahezu allen anderen Ländern ausserhalb von Europa legal anerkannt und akzeptiert ist.
Was das für Konsequenzen haben kann, werde ich Dir später genau erklären.
Kulanz
Der in der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg ausgestellte ‚internationale Führerschein‘ (nach dem Wiener Übereinkommen aus dem Jahr 1968), wird zusammen mit einem gültigen EU-Führerschein von örtlichen Polizisten in den USA jedoch im Allgemeinen kulanzweise akzeptiert.
Auch der in Deutschland und Liechtenstein ausgestellte internationale Führerschein (nach dem Pariser Abkommen von 1926) wird in einigen Ländern kulanzweise akzeptiert.
Es gibt bestimmt weitere Länder die Führerscheine der CH oder EU anerkennen oder kulanzweise akzeptieren.
Kulanzweise akzeptieren heisst aber nicht zwingend, dass sie rechtlich anerkannt sind!
Nationaler Führerschein mit Übersetzung
In bestimmten Ländern genügt es jedoch, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch) übersetzen zu lassen.
Die Gültigkeit dieser Übersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des eigenen nationalen Führerscheines gebunden.
Persönliche Bemerkung
Der persönliche nationale Führerschein sollte auf jeden Fall im Ausland mitgeführt werden.
Falsche oder ungenügende Informationen
All das bis jetzt geschriebene wissen nur die wenigsten.
Ich lese auf den meisten Webseiten falsche Angaben zum Thema ‚Internationaler Führerschein‘.
Auch bei telefonischer Nachfrage bekommt man an den meisten Orten falsche Informationen.
Darunter auch bei Automobil-Clubs, Versicherungsgesellschaften und Konsumenten- und Beratungszeitschriften.
Vor allem aber in den meisten Reiseforen oder in vielen Blog-Beiträgen.
Erstaunlicherweise – oder auch erschreckender weise – auch bei den Strassenverkehrsämtern.
Sind es aber doch gerade die Strassenverkehrsämter, die die Führerscheine ausstellen.
Informiere Dich deshalb zwingend vor der Reise!
Generell ist es empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen vor Urlaubsantritt bei der jeweiligen Botschaft über die Führerscheinanerkennung zu informieren.
Infomiere Dich nicht beim Strassenverkehrsamt oder anderen Stellen.
Die Mitarbeitenden wissen dort nur in den seltensten Fällen, dass es verschiedene internationale Führerscheine gibt.
Frage wirklich bei der Botschaft des betreffenden Landes oder wenn möglich, direkt im betreffenden Land, beim Verkehrsministerium, nach.
Rechtliche Konsequenzen
- In der Schweiz und Luxemburg wird grundsätzlich nur der ‚internationale Führerschein‘ nach dem Wiener Übereinkommen aus dem Jahr 1968 ausgestellt
- Deutschland kann internationale Führerscheine nach dem Pariser Abkommen von 1926 und dem Wiener Übereinkommen von 1968 ausstellen
- Liechtenstein stellt nur einen internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 aus
Wenn Du Dir die Länderkarten ansiehst, dann stellst Du schnell fest, dass die meisten Länder den internationalen Führerschein aus dem Jahre 1949 ratifiziert haben.
Lenken eines Fahrzeuges ohne Berechtigung
Als Beispiel das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz:
Art. 95 Fahren ohne Berechtigung
- Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
-
- a. ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt;
- b. ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis
verweigert, entzogen oder aberkannt wurde; - c. ein Motorfahrzeug führt, obwohl der Führerausweis auf Probe § verfallen ist;
- d. ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt;
- e. ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.
Wenn Du ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug lenkst, dann machst Du Dich strafbar.
Die Konsequenzen richten sich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Wenn Du unschuldig in einen Unfall verwickelt bist, wirst Du mit grösster Wahrscheinlichkeit schuldig gesprochen, weil Du nach geltendem Recht kein Fahrzeug lenken darfst.
Das kann dann auch dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert!
ein nicht anerkannter Führerschein
Wenn Du mit dem 68er Führerschein in einem Land ein Fahrzeug lenkst, dass diesen Führerschein nicht ratifiziert hat, dann verstösst Du grundsätzlich mal gegen geltendes nationales Recht und machst Dich strafbar.
Nämlich dem ‚Lenken eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis‘.
Was nichts anderes heisst, als dass Du eben gar kein Fahrzeug in diesem Land fahren darfst.
In vielen Ländern, welche den 68er Führerschein nicht ratifiziert haben, akzeptieren die Polizisten diesen in Verbindung mit Deinem nationalen Führerschein.
Aber Du musst Dir bewusst sein, dass es, so lange das im nationalen Strassenverkehrsrecht nicht ausdrücklich erfasst ist, eben nur eine Grosszügigkeit der Polizei ist.
Jeder Polizist hat in seinem Land, wenn dieses Land den Führerschein nicht anerkennt, das Recht, eigentlich gar die Pflicht, Dich wegen Gesetzesverstoss zu büssen oder gar eine Strafanzeige zu erstatten.
Dies kann in einigen Ländern zu unangenehmen Konsequenzen führen.
Du solltest Dir eines klar vor Augen führen:
Auch wenn die Polizei den Führerschein nach dem Abkommen von 1968 kulanzweise akzeptiert.
Bei einem Unfall kann sich die Situation schlagartig ändern.
Selbst wenn Dich absolut kein Verschulden trifft, der Unfallverursacher sogar noch sturzbetrunken ist – Du lenkst ein Fahrzeug ohne die notwendige Fahrerlaubnis.
Wenn Dein Unfallgegner oder sein Rechtsanwalt diese Rechtslage kennt, dann werden sie Strafanzeige gegen Dich erstatten.
Das hat dann nicht nur ein juristisches Nachspiel, sondern bedeutet auch, dass Deine Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern kann – weil Du eben keine Berechtigung hast, in diesem Land ein Fahrzeug zu lenken.
Was es im Weiteren für Deine Unfallversicherung bedeutet, musst Du im Einzelfall abklären.
Du kannst aber davon ausgehen, dass im schlimmsten Fall, die Unfallversicherung die Leistung verweigert, weil Du unerlaubterweise ein Fahrzeug gelenkt hast.
Ich kann Dir hier nur eine grobe Übersicht geben, welche Länder, welchen internationalen Führerschein ratifiziert haben.
Es gibt immer wieder Gesetzesänderungen, so dass ich Dir nur empfehlen kann: ‚informiere Dich vor Reiseantritt genau, welchen Führerschein das Zielland akzeptiert‘.
Diese Informationen bekommst Du bei der betreffenden Botschaft oder wenn Du direkt in diesem Land, beim Verkehrsministerium anrufst und nachfragst.
Beispiel Thailand
wichtige Änderung
Seit 2018 anerkennt Thailand auch den internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926.
Seit dem 01. Mai 2021 ist im Königreich Thailand auch der internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 gültig.
Im Internet kursieren zu diesem Thema viele veraltete Informationen, Halbwissen oder Mutmassungen.
Die meisten Informationen sind schlicht falsch.
In Thailand ist die Situation aktuell so (Januar 2022):
- Grundsätzlich anerkennt Thailand den Thailändischen Führerschein
- Thailand anerkennt seit dem September 2018 auch den internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926
- Ebenfalls hat Thailand das internationale Abkommen von 1949 unterschrieben und ratifiziert
- Seit Mai 2021 anerkennt Thailand auch den internationalen Führerschein nach dem Wiener Ankommen von 1968
Beispiel USA
- Die Vereinigten Staaten von Amerika haben nur das Genfer internationale Abkommen von 1949 ratifiziert
- Einige Bundesstaaten anerkennen aber den internationalen Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968
Es kann durchaus sein, dass ein Autovermieter einen nationalen oder den ‚falschen‘ internationalen Führerschein akzeptiert.
Ebenso gut kann es sein, dass ein Polizist, einen nationalen oder den ‚falschen‘ internationalen Führerschein gelten lässt.
Das heisst aber auf keinen Fall, dass es rechtlich korrekt ist.
Bei einer anderen Verkehrskontrolle oder vor allem bei einem Unfall kann es richtig ungemütlich werden, wenn Du nicht über einen von den USA anerkannten Führerschein verfügst.
Das führen eines Fahrzeuges in den USA, ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen gilt als eine Straftat. Das gilt auch, wenn kein, von den USA oder dem betreffenden Bundesstaat anerkannter Führerschein mitgeführt wird.
Fahren ohne je einen Führerschein gemacht zu haben
Was natürlich eine sensationell dumme Idee ist, in einem Land ein Fahrzeug zu lenken, wenn man gar keinen Führerschein besitzt oder die entsprechende Kategorie nicht besitzt.
Leider sieht man sehr oft, dass jemand im Urlaub einen Roller oder ein Motorrad mietet, obwohl er in seinem Land nie die Prüfung dazu abgelegt hat und auch noch nie auf zwei Rädern unterwegs war.
Hallo, auch ein Roller ist kein Spielzeug!
diese internationalen Führerscheine werden ausgestellt
Schweiz
In der Schweiz bekommst Du nur den internationalen Führerschein nach dem:
- internationalen Abkommen von 1968 (Wiener Abkommen)
Deutschland
kann internationale Führerscheine nach zwei internationalen Abkommen ausstellen:
Liechtenstein
stellt folgenden internationalen Führerschein aus:
- Pariser Abkommen von 1926
- Seit März 2021 stellt Liechtenstein internationale Führerscheine nach dem Wiener Abkommen von 1968 aus.
Luxemburg
In Luxemburg bekommst Du den Internationalen Führerschein nach dem:
Österreich
kann internationale Führerscheine nach allen drei internationalen Abkommen ausstellen:
Stellungnahme der Länder
Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
www.astra.admin.ch
„Heute werden nur noch internationale Führerausweise nach dem Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr («Wiener Abkommen») her- und ausgestellt.
Dies liegt vor allem daran, dass im internationalen Führerausweis gemäss dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 («Pariser Abkommen») nur drei Ausweiskategorien eingetragen werden können und das Dokument maximal ein Jahr gültig ist (Wiener Abkommen: drei Jahre).
Die Convention on Road Traffic vom 19. September 1949 («Genfer Abkommen») hat die Schweiz nicht ratifiziert, weshalb gestützt darauf in der Schweiz keine internationalen Führerausweise ausgestellt werden.
Das Genfer Abkommen hat in der hiesigen Strassenverkehrsgesetzgebung dennoch insofern seine Spuren hinterlassen, als nach diesem Abkommen ausgestellte internationale Führerausweise in der Schweiz anerkannt werden, vgl. Artikel 42 Absatz 1 der Verkehrszulassungsverordnung.“
Deutschland
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 – Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
www.bmvi.de
„Deutschland hat das Abkommen von 1926 und das Abkommen 1968 ratifiziert, daher werden in Deutschland (je nach Reiseziel deutscher Bürger) internationale Führerscheine nach dem Muster beider Abkommen ausgestellt.
Obwohl Deutschland das Abkommen von 1949 nicht ratifiziert hat, werden die internationalen Führerscheine von Reisenden aus dem Ausland mit einer Fahrerlaubnis nach dem Abkommen von 1949 in Deutschland anerkannt.
Ggf. erkennen auch andere europäische Staaten diese Führerscheine an, obwohl sie nicht Unterzeichner des Abkommens von 1949 sind.
„Es hilft also nicht, nur die rechtlichen Grundlagen zu betrachten.
Es ist ebenso bekannt, dass Staaten Fahrerlaubnisse deutscher Bürger nicht anerkennen, obwohl beide Staaten dasselbe Abkommen ratifiziert haben.
Eine allgemein gültige Auskunft kann seitens des BMVI daher nicht gegeben werden.„
Liechtenstein
Motorfahrzeugkontrolle
Fürstentum Liechtenstein
Gewerbeweg 2
9490 Vaduz
www.mfk.llv.li
„Liechtenstein hat das Pariser Abkommen (Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr) von 1926 ratifiziert.
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) des Fürstentums Liechtenstein empfiehlt, sich ausserhalb der Europäischen Union (EU) im jeweiligen Land bei den zuständigen Behörden vorgängig zu informieren, ob der liechtensteinische Führerausweis allenfalls zusammen mit einem internationalen Führerschein anerkannt wird oder nicht.
In Liechtenstein werden internationale Führerscheine auf Basis des Pariser Abkommens von 1926 ausgestellt.
Die Gestaltung und der Inhalt erfolgt nach dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968.“
Update:
Seit März 2021 stellt Liechtenstein internationale Führerscheine nach dem Wiener Abkommen von 1968 aus.
Luxemburg
LE GOUVERNEMENT DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG
Ministère du Développement durable et des Infrastructures
Département des transports
Direction de la circulation et de la sécurité routières
www.transports.lu | www.mddi.lu | www.gouvernement.lu
„Luxemburg hat sowohl das Genfer Abkommen von 1949, als auch das Wiener Abkommen von 1968 ratifiziert.
Generell werden die Internationalen Führerscheine vom hiermit beauftragten Automobil Club (ACL http://www.acl.lu) gemäss dem Abkommen von 1968 ausgestellt.“
Österreich
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
www.bmvit.gv.at
„Alle Länder, welche im Erlass unter § 33 in einem der drei Übereinkommen
(Pariser Übereinkommen 1926, Genfer Übereinkommen 1949 und Wiener Übereinkommen) angeführt sind, sind Teil der jeweiligen Abkommen und damit VertragspartnerInnen.
Österreich ist Vertragspartner aller drei Übereinkommen, weswegen die Führerscheine dieser Länder in Verbindung mit internationalen Führerscheinen oder einer Übersetzung anerkannt werden.
Die Anerkennung unter den VertragspartnerInnen erfolgt gegenseitig.
Auch kann Österreich somit internationale Führerscheine nach allen drei Abkommen ausstellen.“
wichtig
*** Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben ***
Diese Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengetragen.
Trotzdem können einzelne Angaben nicht richtig sein oder die Gesetzeslage in einem Land hat sich verändert.
Informiere Dich in jedem Fall direkt bei der Botschaft oder dem Verkehrsministerium des betreffenden Landes.
Nicht beim Strassenverkehrsamt oder anderen Stellen, da diese – leider – die Gesetzeslage absolut nicht kennen.

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